Öffentliche Zustellungen

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die nicht an den Adressaten zugestellt werden können, werden durch öffentliche Zustellung bekannt­gemacht. Dies ist zulässig

  • wenn der Aufenthaltsort des Empfängers von amtlichen Dokumenten unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen hat die KVBW in ihrem Rundschreiben März 2022 die Internetseite www.kvbawue.de/oeffentliche-zustellung/ bestimmt. Bescheide der KVBW werden an dieser Stelle seit Mai 2022 öffentlich zugestellt.

Aktuelle öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Herr Dipl.-Psych. Georg Schirmer, BSNR 537038500 und 537016700
letzte bekannte Anschrift:
Lutherstr. 27
69120 Heidelberg-Neuenheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse Bescheide
der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom


20. Januar 2025


des Geschäftsbereiches Abrechnung

Aktenzeichen:
HON-2.351.210
und HON-2.352.320

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

am Empfang während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121-9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Das Dokument gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 24.03.2025 veröffentlicht und ist bis einschließlich 07.04.2025 verfügbar.