Themenauswahl
- TSVG-Fälle mit extrabudgetärer Vergütung und Zuschlägen (Vermittlung per Terminservicestelle bzw. Hausarzt, offene Sprechstunde)
- Kennzeichnung im Praxisverwaltungssystem
Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das war Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) von 2019. Für Niedergelassene hat dieses Gesetz neue Pflichten und gleichzeitig verschiedene extrabudgetäre Vergütungsmöglichkeiten gebracht, die als „TSVG-Konstellationen“, „TSVG-Fälle“ oder „TSVG-Leistungen“ in den Sprachgebrauch eingegangen sind: