Termin

Sitzung des Landesausschusses

19.02.2025

Sitzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg nach § 90 SGB V beschließt auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Stellt dieses Gremium eine Überversorgung für eine Arztgruppe in einem bestimmten Planungsbereich fest, ordnet es Zulassungs­beschränkungen an. Der Landesauschuss überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für diese Zulassungsbeschränkungen weiterbestehen, ob neue Sperrungen anzuordnen sind oder ob Planungsbereiche für Neuzulassungen partiell geöffnet werden können.

Termin:
Mi, 19.02.2025