ZuZ-Richtlinie

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung vom 25. September 2024 die nachfolgende Neufassung der „Richtlinie der KVBW zur Förderung der Sicherstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Förderprogramm Ziel und Zukunft“ (ZuZ-Richtline) beschlossen.

Die beschlossene ZuZ-Richtlinie wird hiermit gemäß § 24 der Satzung der KVBW bekannt gemacht und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.