Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW
Beschlussfassung 4. Dezember 2024
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2024 über Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) zum 1. Januar 2025 entschieden.