8. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW
Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW
Bekanntmachung der 8. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2024 die 8. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung bekannt gemacht.
Die Entschädigungsregelung der KVBW gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVBW vom 14.12.2005, in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 03.07.2013, 06.12.2017, 21.03.2018, 05.12.2018, 07.04.2020, 06.12.2023, 10.07.2024 wird wie folgt geändert:
In Ziffer 6.4 wird der letzte Satz wie folgt ergänzt (rot markiert):
Dies gilt auch für die Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse, des Notfalldienstausschusses der Vertreterversammlung und des Finanzausschusses.
Die Änderungen treten zum 01.10.2024, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in Kraft.