9. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW
Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW
Bekanntmachung der 9. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 19. März 2025 die 9. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung bekannt gemacht.
Die Entschädigungsregelung der KVBW gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVBW vom 14.12.2005, in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 03.07.2013, 06.12.2017, 21.03.2018, 05.12.2018, 07.04.2020, 06.12.2023, 10.07.2024, 04.12.2024 wird wie folgt geändert:
In Ziffer 1 „Sitzungsvorbereitungspauschale“ werden die Euro-Beträge wie folgt ersetzt:
- über 2 bis 4 Stunden
111,20113,70 € - über 4 Stunden
222,40227,30 €.
In Ziffer 1 „Sitzungstagegeld“ wird der Euro-Betrag in Höhe von 56,20 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 57,50 € ersetzt. Ferner wird der maximale Betrag in Höhe von 281,00 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 287,20 € ersetzt.
In Ziffer 5 „Praxisausfallentschädigung“ werden die Euro-Beträge wie folgt ersetzt:
- bis 2 Stunden
133,50136,50 € - bis 4 Stunden
266,90272,80 € - bis 6 Stunden
400,30409,20 € - bis 8 Stunden
533,80545,60 € - bis 10 Stunden
667,20681,90 € - bis 12 Stunden
800,60818,30 €
In Ziffer 6.1 wird der Euro-Betrag in Höhe von 5.295,00 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 5.411,50 € ersetzt.
In Ziffer 6.2 wird der Euro-Betrag in Höhe von 2.223,90 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 2.272,90 € ersetzt.
In Ziffer 6.3 wird der Euro-Betrag in Höhe von 1.482,60 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 1.515,30 € ersetzt.
In Ziffer 6.4 wird der Euro-Betrag in Höhe von 444,80 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 454,60 € ersetzt.
Die Änderungen treten zum 01.07.2025, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in Kraft