8. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Bekanntmachung der 8. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW 

Die Vertreter­versammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2024 die 8. Änderung der Entschädigungs­regelung der KVBW beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung bekannt gemacht.

Die Entschädigungs­regelung der KVBW gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVBW vom 14.12.2005, in der Fassung der Beschlüsse der Vertreter­versammlung vom 03.07.2013, 06.12.2017, 21.03.2018, 05.12.2018, 07.04.2020, 06.12.2023, 10.07.2024 wird wie folgt geändert:

In Ziffer 6.4 wird der letzte Satz wie folgt ergänzt (rot markiert):

Dies gilt auch für die Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse, des Notfalldienstausschusses der Vertreterversammlung und des Finanzausschusses.

Die Änderungen treten zum 01.10.2024, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in Kraft.