8. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Bekanntmachung der 8. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW 

Die Vertreter­versammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2024 die 8. Änderung der Entschädigungs­regelung der KVBW beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung bekannt gemacht.

Die Entschädigungs­regelung der KVBW gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVBW vom 14.12.2005, in der Fassung der Beschlüsse der Vertreter­versammlung vom 03.07.2013, 06.12.2017, 21.03.2018, 05.12.2018, 07.04.2020, 06.12.2023, 10.07.2024 wird wie folgt geändert:

In Ziffer 6.4 wird der letzte Satz wie folgt ergänzt (rot markiert):

Dies gilt auch für die Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse, des Notfalldienstausschusses der Vertreterversammlung und des Finanzausschusses.

Die Änderungen treten zum 01.10.2024, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in Kraft.

Letzte Aktualisierung: 05.12.2024