Freie Leistungen

Außerhalb von RLV und QZV

Für die meisten Fachgruppen existieren freie Leistungen (außerhalb von RLV und QZV), für die im jeweiligen Arztgruppentopf eine definierte Geldmenge bereitgestellt wird („Topf im Topf”). Auf diese Weise bleibt die Arztgruppe für ihre eigene Honorarentwicklung verantwortlich. Mengenentwicklungen in einer Gruppe können nicht auf andere Gruppen durchschlagen.

Freie Leistungen sind wie grundsätzlich alle Leistungen, die aus der morbiditäts­bedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden, begrenzt. Überschreitet also die Honoraranforderung der Ärzte einer Arztgruppe die innerhalb ihres Arztgruppen­topfes für diese spezifischen Leistungen reservierte Geldmenge, werden auch Freie Leistungen quotiert vergütet.

Tabellen der Freien Leistungen je Arztgruppe finden Sie unten oder in unserer in jedem Quartal erscheinenden Broschüre zur Honorar­systematik. Die Auszahlungsquote für die Honorierung dieser Leistungen steht erst nach Bearbeitung des Abrechnungsquartals fest (siehe Mengenbegrenzung).

Freie Leistungen für das Quartal 2025/1

Übersicht über die Gebührenordnungspositionen (GOPs) der Freien Leistungen im ersten Quartal 2025 (gültig ab 1. Januar 2025) für alle Arztgruppen

Freie Leistungen für das Quartal 2024/4

Übersicht über die Gebührenordnungspositionen (GOPs) der Freien Leistungen im vierten Quartal 2024 (gültig ab 1. Oktober 2024) für alle Arztgruppen

Freie Leistungen älterer Quartale finden Sie im Archiv Arzthonorare.