Freie Leistungen
Außerhalb von RLV und QZV
Für die meisten Fachgruppen existieren freie Leistungen (außerhalb von RLV und QZV), für die im jeweiligen Arztgruppentopf eine definierte Geldmenge bereitgestellt wird („Topf im Topf”). Auf diese Weise bleibt die Arztgruppe für ihre eigene Honorarentwicklung verantwortlich. Mengenentwicklungen in einer Gruppe können nicht auf andere Gruppen durchschlagen.
Freie Leistungen sind wie grundsätzlich alle Leistungen, die aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden, begrenzt. Überschreitet also die Honoraranforderung der Ärzte einer Arztgruppe die innerhalb ihres Arztgruppentopfes für diese spezifischen Leistungen reservierte Geldmenge, werden auch Freie Leistungen quotiert vergütet.
Tabellen der Freien Leistungen je Arztgruppe finden Sie unten oder in unserer in jedem Quartal erscheinenden Broschüre zur Honorarsystematik. Die Auszahlungsquote für die Honorierung dieser Leistungen steht erst nach Bearbeitung des Abrechnungsquartals fest (siehe Mengenbegrenzung).
Freie Leistungen für das Quartal 2025/1
Freie Leistungen für das Quartal 2024/4
Freie Leistungen älterer Quartale finden Sie im Archiv Arzthonorare.