RLV
Regelleistungsvolumen: Fallwerte und Fallzahlen
Wenige Tage vor Quartalsbeginn teilt die KVBW jeder Praxis ihr individuelles Regelleistungsvolumen (RLV) in Euro mit. Bis zu dieser Mengengrenze bekommen Sie Ihre Leistungen in voller Höhe zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung (EBM) bezahlt. Alle über dieses Volumen hinausgehend abgerechneten RLV-Leistungen werden ebenfalls vergütet, allerdings mit niedrigeren Beträgen, die abhängig von der Menge der abgerechneten Leistungen von Quartal zu Quartal variieren.
Der RLV-Fallwert Ihrer Arztgruppe wird für jedes Quartal neu ermittelt. Dabei wird das Honorar, das im Arztgruppentopf Ihrer Fachgruppe für RLV-Leistungen zur Verfügung steht, durch die Zahl sämtlicher RLV-relevanten Fälle geteilt, die diese Arztgruppe im Vorjahresquartal abgerechnet hat.
Berechnung des Regelleistungsvolumens:
Das individuelle RLV eines Arztes ergibt sich, indem man den arztgruppenspezifischen Fallwert mit seiner Fallzahl aus dem Vorjahresquartal multipliziert. Über einen weiteren Faktor fließt die Altersstruktur der Patienten der Praxis mit ein.
RLV des Arztes = Fallzahl des Arztes x Fallwert der Arztgruppe x Altersfaktor
Das RLV für die Praxis ergibt sich aus der Addition der RLV der Ärzte, die in der Arztpraxis tätig sind sowie gegebenenfalls der entsprechenden Kooperationszuschläge.
Die so berechneten Regelleistungsvolumina können bei Teilnahme an Selektivverträgen bereinigt werden. Siehe dazu Selektivverträge.
RLV-Fallwerte und Fallzahlen 1. Quartal 2025
RLV-Fallwerte und Fallzahlen 4. Quartal 2024
RLV-Fallwerte und Fallzahlen älterer Quartale finden Sie im Archiv Arzthonorare.