Zielvereinbarungen für Arzneimittel

Quantitative und qualitative Ziele

Die Arzneimittelvereinbarung, die jährlich mit den Kassenverbänden abzuschließen ist, legt nicht nur das Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel fest, sondern beinhaltet auch die Festlegung von Wirtschaftlichkeitszielen in Form von Zielvereinbarungen.

Höchst- und Mindestquotenregelung (Quantitative Ziele)

Es wird zwischen Höchstquoten (bestimmter Höchstanteil an Verordnungen) und Mindestquoten (bestimmter Mindestanteil an Verordnungen) unterschieden.

Die Zielvereinbarungen sind an die Arzneimittel-Richtwertsystematik angepasst. Die Einhaltung der Ziele unterliegt keiner gesonderten Prüfung, allerdings orientiert sich die Höhe der AT-Richtwerte an den Zielen des jeweiligen ATs. Die Ziele stellen somit eine Hilfestellung zur Einhaltung des jeweiligen AT-Richtwerts dar.

Verordnungsempfehlungen (Qualitative Ziele)

Neben den Höchst- und Mindestquoten enthält die Arzneimittelvereinbarung qualitative Ziele als weitere Verordnungsempfehlungen. Hierbei handelt es sich um Hinweise, die eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg fördern sollen.

Tabelle der Zielwerte

Nach Wirkstoffgruppen geordnete Tabellen der Kenngrößen:

Arzneimittel-Zielvereinbarungen der Vorjahre finden Sie unter <link praxis vertraege-recht vertraege-von-a-z arzneimittel>Verträge von A – Z.

Begriffserklärungen, Beispiele sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema Zielvereinbarungen finden Sie unter FAQ.