Zielvereinbarungen für Arzneimittel
Quantitative und qualitative Ziele
Die Arzneimittelvereinbarung, die jährlich mit den Kassenverbänden abzuschließen ist, legt nicht nur das Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel fest, sondern beinhaltet auch die Festlegung von Wirtschaftlichkeitszielen in Form von Zielvereinbarungen.
Höchst- und Mindestquotenregelung (Quantitative Ziele)
Es wird zwischen Höchstquoten (bestimmter Höchstanteil an Verordnungen) und Mindestquoten (bestimmter Mindestanteil an Verordnungen) unterschieden.
Die Zielvereinbarungen sind an die Arzneimittel-Richtwertsystematik angepasst. Die Einhaltung der Ziele unterliegt keiner gesonderten Prüfung, allerdings orientiert sich die Höhe der AT-Richtwerte an den Zielen des jeweiligen ATs. Die Ziele stellen somit eine Hilfestellung zur Einhaltung des jeweiligen AT-Richtwerts dar.
Verordnungsempfehlungen (Qualitative Ziele)
Neben den Höchst- und Mindestquoten enthält die Arzneimittelvereinbarung qualitative Ziele als weitere Verordnungsempfehlungen. Hierbei handelt es sich um Hinweise, die eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg fördern sollen.
Tabelle der Zielwerte
Nach Wirkstoffgruppen geordnete Tabellen der Kenngrößen:
Arzneimittel-Zielvereinbarungen der Vorjahre finden Sie unter <link praxis vertraege-recht vertraege-von-a-z arzneimittel>Verträge von A – Z.
Begriffserklärungen, Beispiele sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema Zielvereinbarungen finden Sie unter FAQ.