Übersicht der TI-Fachanwendungen

Schrittweiser Ausbau der Telematikinfrastruktur

TI-Installation – wie viel Geld steht mir zu?

Welche Erstattungsbeträge Sie konkret bekommen, hängt nach der seit dem 1. Juli 2023 gültigen Neuregelung davon ab, wie viele Ärzte/Psycho­therapeuten in Ihrer Praxis arbeiten, zu welchem Zeitpunkt die Erstausstattung in der Praxis stattgefunden hat und ob bereits ein Konnektortausch durchgeführt worden ist. Alle Euro-Beträge zu den jeweiligen TI-Finanzierungspauschalen finden Sie übersichtlich aufgelistet unter:

Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur + VSDM

Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wird ein Online-Abgleich der Patientendaten mit den von der Krankenkasse auf der Versichertenkarte hinterlegten Informationen durchgeführt. Dies geschieht automatisch, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) über das stationäre Lesegerät eingelesen wird. Der Abgleich muss beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchgeführt werden.


Notfalldatenmanagement (NFDM)

Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) können Ärzte bei einem medizinischen Notfall wichtige notfall­­relevante Informationen direkt von der elektronischen Gesund­heits­karte (eGK) abrufen. Das Patienten­daten-Schutz-Gesetz (PDSG) verpflichtet Vertragsärzte dazu, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung in ihren Praxen zu schaffen: Erstellung, Speicherung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes auf Wunsch des Versicherten.


Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Mit der Anwendung elektronischen Medikationsplan (eMP) können sowohl Haus- als auch Fachärzte den Plan aktualisieren und ihn direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern. Der eMP ist die digitale Weiterentwicklung des bereits im Oktober 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP).


Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Mit dem Kommunikationsdienst KIM ist es für alle Akteure des Gesundheitswesens möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematik­infrastruktur zu versenden und zu empfangen. Der Dienst ermöglicht weitere Anwendungen wie den eArztbrief und die elektronische Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung (eAU).


Elektronischer Arztbrief über KIM – eArztbrief

Für den seit 1. März 2024 verpflichtenden Versand und Empfang der eArztbriefe hat der Gesetzgeber besondere Sicherheits­anforderungen gestellt. Praxen müssen dafür den Kommunikationsdienst KIM einsetzen, der von der gematik für die Telematikinfrastruktur zugelassen wird.


Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht den verschiedenen Akteuren im Gesund­heits­wesen eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation. In der ePA können Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert werden. Voraussetzungen sind das Update zum ePA-Konnektor, das ePA-Update der Praxissoftware und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird der erste – bisher papiergebundene – Prozess digitalisiert. Die elektronische Übermittlung der Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung ist für Vertragsärzte verpflichtend.

1. Schritt: elektronischer Versand an die Krankenkassen
2. Schritt: elektronischer Versand an die Arbeitgeber


Elektronisches Rezept ­– eRezept

Das elektronische Rezept (eRezept) ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung bisher papiergebundener Prozesse. Die elektronische Übermittlung des Rezeptes ist seit 1. Januar 2024 verpflichtend.