Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Rechtssichere digitale Signatur
Sie benötigen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), genauer den eHBA der zweiten Generation, für Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z. B. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), den elektronischen Arztbrief, das elektronische Rezept oder das Notfalldatenmanagement (NFDM). Mit dem eHBA können Sie erstellte Dokumente rechtssicher digital signieren. Er ersetzt somit die Unterschrift auf Papier.
Auch für die TI-Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist der eHBA rechtlich notwendig, da Sie laut Gesetz nur mit dem eHBA Zugriff auf die Daten der ePA haben. Somit ist der eHBA für Vertragsärzte/-psychotherapeuten verpflichtend. Darüber hinaus benötigen Sie einen eHBA, um einen Praxisausweis (SMC-B) zu bestellen.
eHBA ersetzt händische Unterschrift
Sofern Sie eAUs, eArztbriefe, eRezepte etc. ausstellen, benötigen Sie für die Signatur einen eHBA. Mit dem eHBA leistet der Kartenbesitzer eine rechtskräftige Unterschrift. Den eHBA können Sie auch als Signaturkarte im privaten Bereich verwenden (z. B. zum Unterzeichnen von elektronischen Verträgen etc.).
Das Teilen eines eHBAs ist nicht vorgesehen, da der eHBA eine personenbezogene Signatur- und Identifikationskarte ist. Wenn also mehrere Ärzte oder Psychotherapeuten in einer Praxis Dokumente mittels eHBA signieren, benötigen diese jeweils zwingend einen eigenen eHBA.
Wo und wie kommen Sie an Ihren eHBA?
Ärzte beantragen ihren eHBA über die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Bei Psychotherapeuten ist der Kartenherausgeber die Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Die Kammern sind somit bei Fragen zum Bestellprozess Ihr erster Ansprechpartner.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und umfangreiche FAQs stellen die Kammern unter folgenden Internetadressen zur Verfügung:
eHBA-Anbieter
Derzeit können Ärzte zwischen vier zugelassenen eHBA-Anbietern wählen:
Als Psychotherapeut beachten Sie bitte, dass nicht alle der angegebenen Kartenhersteller eHBAs für Psychotherapeuten anbieten.
Kosten und Finanzierung
Sowohl die Kosten als auch die Vertragskonditionen sind generell anbieterabhängig. Die Kostenerstattung erfolgt im Rahmen der TI-Pauschale und ist in dieser berücksichtigt.