Elektronische Patientenakte (ePA)

Wissenswertes zur neuen
„ePA für alle“ ab 2025
Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten die neue elektronische Patientenakte (ePA) erhalten – es sei denn sie widersprechen (sogenannte Opt-Out-Regelung). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die ePA 3.0 – „ePA für Alle“ künftig zu einem zentralen und breit genutzten Element in der vernetzten Gesundheitsversorgung werden.
Patienten erhalten damit die Möglichkeit, alle relevanten Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation auf einen Blick digital einzusehen und diese ihren behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen. Welche Inhalte letztlich in die ePA kommen, entscheidet aber nach wie vor der Versicherte.
Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit der ePA 3.0
Um die neue elektronische Patientenakte zu nutzen, muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und das PVS-Modul für die ePA aktiviert sein. Die neue Softwareversion 3.0 für die „ePA für alle” steht derzeit noch nicht bundesweit bereit.
Zeitplan für die Einführung
Seit dem 15. Januar 2025 wird die ePA 3.0 zunächst in den Modellregionen Franken, Hamburg sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens getestet. Verläuft die Pilotphase reibungslos, soll dann der bundesweite Rollout voraussichtlich frühestens Anfang des 2. Quartals 2025 mit einer digital gestützten Medikationsliste erfolgen. Elektronische Arztbriefe, Daten aus Laborbefunden und eine Patientenkurzakte können zu einem späteren Zeitpunkt auch eingepflegt werden.
Ausführliche Praxisinformationen zur ePA 3.0
Umfassende Informationen zur ePA 3.0 ab 2025, insbesondere zu den Befüllungs-, Informations- und Dokumentationspflichten der Praxen sowie zu den einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten (inkl. Zugriffsrechte), finden Sie hier:
- KBV: Elektronische Patientenakte (ePA)
- gematik: ePA für alle – Die neue elektronische Patientenakte
- gematik: ePA für alle – Spickzettel für Praxen
- KBV-PraxisInfo: Die neue elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025
- KBV-PraxisInfo: ePA 2025 – Antwort auf rechtliche Fragen
- KBV: FAQ-Katalog zur elektronischen Patientenakte (ePA)
- gematik: Infopaket-Download zur ePA für alle
Online-Fortbildung
ePA-Check-up: Online-Format für Praxen
Um Praxen bei der Einführung der „ePA für alle“ zu unterstützen, startet die KVBW das neue Online-Informationsformat „ePA-Check-up“. 14-tägig bieten wir Ihnen die Gelegenheit, Ihre Fragen rund um die neue ePA zu stellen. Unsere IT-Berater beantworten diese dann ausführlich im Termin und sorgen für inhaltliche Klarheit.
Die nächsten Termine
- Mittwoch, 16. April 2025, 14 Uhr
- Mittwoch, 30. April 2025, 14 Uhr
- Mittwoch, 14. Mai 2025, 14 Uhr
- Mittwoch, 28. Mai 2025, 14 Uhr