Praxisausweis (SMC-B)

Funktion, Bestellprozess, Finanzierung und Austausch

­Um sich in der Telematikinfrastruktur (TI) auszuweisen, benötigt jede Praxis einen Praxisausweis, auch Security Module Card Typ B (kurz SMC-B) genannt. Ähnlich einer SIM-Karte beim Handy wird die SMC-B-Karte in das Kartenterminal gesteckt. Sie ist erforderlich, damit Sie die TI-In­stalla­tion in Ihrer Praxis in Betrieb nehmen können. Nach fünf Jahren laufen die Zertifikate ab, dann brauchen Sie eine Folgekarte.


So kommen Sie an Ihren Praxisausweis (SMC-B)

Schritt 1: Antragstellung

Sie haben bereits Zugang zum Mitgliederportal? (Schritt 1 | Variante A)

  • Bitte nutzen Sie den vereinfachten Bestellprozess über unser Mitgliederportal. Melden Sie sich wie gewohnt mit Benutzername und Kennwort an, wählen Sie auf der Startseite unter Services den Menüpunkt „Praxisorganisation“ aus, und klicken Sie auf „Praxisausweis (SMC-B) beantragen“. Dort finden Sie ein Formular, das bereits mit Ihren Daten aus dem Arztregister vorausgefüllt ist. Das beschleunigt die Antragstellung und den Prüfprozess. Um die Bestellung abzuschließen, werden Sie automatisch zum ausgewählten Kartenanbieter weitergeleitet. Derzeit können Sie zwischen drei zertifizierten Kartenherstellern wählen, die sich in ihren Preis- und Lauf­zeit­mo­dellen unterscheiden:
    • D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
    • medisign
    • T-Systems

Hinweis: Wir empfehlen den Weg ins Mitglieder­portal über den TI-Konnektor mit Sicherem Internet Service (SIS). Für die Weiterleitung zum Karten­anbieter brauchen Sie Zugriff auf das „normale“ Internet. Falls Sie unser Mitglieder­portal mit KV-Ident Plus aufrufen (VPN-Verbindung und Token), sind alle anderen Internet­verbindungen aus Sicherheits­gründen getrennt, sodass Sie die Seite des Karten­anbieters nicht erreichen können, solange der VPN-Tunnel aufgebaut ist.

Sie haben noch keinen Zugang zum Mitgliederportal? (Schritt 1 | Variante B)

Schritt 2: Sichere Identifizierung (z. B. POSTIDENT)

Sie müssen ein Verfahren zur sicheren Identifizierung durchlaufen. Eine Möglichkeit ist das POSTIDENT-Verfahren. Dazu legen Sie in einer Postfiliale ein Ausweisdokument vor sowie den POSTIDENT-Coupon, den Sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt haben. Während Ihre Meldeadresse aus dem Personalausweis direkt hervorgeht, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, wenn Sie sich mit Ihrem Reisepass ausweisen möchten. Das POSTIDENT-Verfahren wird bereits beim elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) angewandt, wobei beide Identifikationen unabhängig voneinander erfolgen. WICHTIG: Bitte beachten Sie die teilweise kurze Frist zur sicheren Identifizierung in einer Postfiliale (siehe POSTIDENT-Coupon). Einzelne Kartenhersteller bieten alternativ die sichere Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion an. Das setzt voraus, dass Ihr Personalausweis über diese Funktion verfügt und diese bereits aktiviert ist.

Schritt 3: Prüfung und Freigabe durch die KV

Nachdem Sie sich sicher identifiziert haben, leitet der Kartenhersteller Ihren Antrag an die KVBW zur Prüfung weiter. Wir prüfen Ihren Antrag anhand der Stammdaten im Arztregister und bestätigen dem Kartenhersteller Ihre Berechtigung. Wenn Sie Ihren Antrag über unser Mitgliederportal gestellt haben, können Sie sicher sein, dass Ihre Daten übereinstimmen. Fehlermeldungen lassen sich damit von vornherein ausschließen.

Schritt 4: Produktion Ihres Praxisausweises

Der Kartenhersteller (auch Trust Service Provider, TSP) produziert Ihren Praxisausweis.

Auf der SMC-B-Karte sind gespeichert:

  1. Name der Praxis/des MVZ
  2. Betriebsstättennummer (BSNR)
  3. Praxisart (ärztliche oder nicht-ärztliche psychotherapeutische Praxis)

    Schritt 5: Lieferung per Einschreiben

    Sie erhalten den Praxisausweis (SMC-B) per Einschreiben an Ihre Praxisadresse oder, wenn im Antrag entsprechend gewählt, an die Melde- bzw. Privatadresse. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Schreiben persönlich entgegennehmen können oder erteilen Sie eine Vollmacht.

    Schritt 6: PIN-Brief per Post

    Separat erhalten Sie vom Kartenanbieter einen PIN-Brief per Post. Bewahren Sie diesen sicher auf, denn die PIN benötigen Sie am Installationstag.

    Schritt 7: Freischaltung Ihrer SMC-B


    Nicht zu spät bestellen – aber auch nicht zu früh

    Bestellen Sie Ihren Praxisausweis rechtzeitig vor Ihrem TI-Installations­termin bzw. vor Laufzeitende Ihrer alten SMC-B (etwa vier Wochen vorher), denn ohne die SMC-B ist kein TI-Betrieb möglich. Allerdings sollten Sie nicht zu früh bestellen, sondern erst dann, wenn Ihr Termin bereits feststeht, um die ganze Laufzeit der Karte nutzen zu können. Sie riskieren eine Sperrung Ihres Ausweises, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen. Für das mobile Kartenterminal bestellen Sie den Praxisausweis bitte erst, wenn Ihr mobiles Kartenterminal verfügbar ist.

    Sind alle Angaben zu Ihrer Praxis korrekt?

    Folgende Angaben müssen Sie für die SMC-B auswählen bzw. eingeben:

    • Kartentyp* wählen: Arztpraxis oder nicht-ärztlicher Psychotherapeut
      (Bitte „Arztpraxis“ wählen, falls in einer BSNR beide Berufsgruppen tätig sind!)
    • Betriebsstättennummer/Nebenbetriebsstättennummer*
      (Für jede Betriebsstätte BSNR/NBSNR ist ein eigener Antrag zu stellen!)
    • Persönliche Daten: Titel*, Vorname*, Nachname*, Geschlecht*, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum*, Geburtsort*, LANR 9-stellig*, Meldeadresse*, Kontaktdaten* (Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse)
    • Daten zur Institution*: Praxisname, Adresse der Praxis.

    * Diese Daten sind beim vorbefüllten Antrag im Mitgliederportal bereits eingetragen.

    WICHTIG: Sollten Ihre persönlichen Daten, die im Formular hinterlegt sind, nicht aktuell sein, aktualisieren Sie diese bitte schriftlich (per E-Mail) bei dem für Sie zuständigen Arztregister ». Falls sich lediglich Ihre Kontaktdaten (Telefon, Fax oder E-Mail-Adresse) geändert haben, können Sie diese über unser Meldeformular » selbst aktualisieren.

    Die Daten zur Institution (Betriebsstätte) lassen sich nicht von Ihnen verändern! Der Praxisname auf Ihrem Praxisausweis muss mit Ihrem Arztregister-Eintrag übereinstimmen.

    Neue Praxiskonstellation – neue SMC-B!

    Ändert sich Ihre Betriebsstätte, benötigen Sie für die neue Betriebsstättennummer einen neuen Praxisausweis. Je nach Hersteller kann bei einem noch laufenden Vertrag eine Ersatzkarte für die geänderte BSNR beantragt werden. Außerdem müssen Sie je nach TI-Provider zusätzlich die TI-Komponenten anpassen.

    Praxisausweis vs. Heilberufsausweis

    Nicht zu verwechseln ist die SMC-B mit dem eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), den die Kammern ausgeben. Der eHBA weist die Identität einer Person nach (Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt), die SMC-B die Identität einer Institution bzw. Betriebsstätte (Praxis, Krankenhaus, Apotheke). Mit dem eHBA können Sie elektronische Dokumente, beispielsweise eArztbriefe, rechtssicher signieren. Nach Vorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Sie nur dann einen Praxisausweis (SMC-B) beantragen, wenn Sie bereits einen elektronischen Heil­berufs­ausweis (eHBA) besitzen.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen

    ­Die Kosten und die Laufzeit des Praxisausweises sind abhängig vom Preismodell Ihres gewählten Kartenanbieters. Bitte vergleichen Sie die aktuellen Konditionen und die mögliche Laufzeit (zwischen zwei und fünf Jahren) der einzelnen Karten­hersteller (jeweils online abrufbar). Die Kostenerstattung für die SMC-B-Karte erfolgt im Rahmen der TI-Pauschale und ist in dieser bereits berücksichtigt.

    Mehr zum Thema Erstattungsbeträge

    Pro Betriebsstätte benötigen Sie nur eine SMC-B, unabhängig davon, wie viele stationäre Kartenterminals Sie im Einsatz haben.

    Wer ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz hat, benötigt hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis (SMC-B). Alternativ lässt sich hierfür ein elektronischer Heilberufs­ausweis (eHBA) der 2. Generation nutzen.

    Der Praxisausweis hat eine technische Laufzeit von maximal fünf Jahren. Ihr Kartenanbieter schreibt Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer SMC-B-Karte an, gegebenenfalls bekommen Sie auch einen Hinweis im Praxisverwaltungssystem. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, bestellen Sie bitte rechtzeitig eine neue SMC-B über unser Mitgliederportal. Die Antragstellung für die Folgekarte erfolgt analog zur Beantragung einer ersten SMC-B-Karte. Sie müssen den Bestellprozess und das zugehörige Identifizierungs­verfahren also erneut durchlaufen.

    Zugelassene Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, Ermächtigte oder ärztliche Leiter eines MVZ mit KVBW-Benutzerkennung können einen Praxisausweis über das vorbefüllte Formular im Mitgliederportal beantragen.

    Wenn Sie das vorbefüllte Formular im Mitgliederportal nutzen, haben Sie den Vorteil, dass persönliche Daten sowie Daten der Betriebsstätte bereits korrekt vorbelegt sind und Sie diese nicht selbst eingeben müssen. Das reduziert den zeitlichen Aufwand und die Fehleranfälligkeit beim Ausfüllen.

    Wenn Sie den Online-Service „Praxisausweis (SMC-B) beantragen“ im Mitgliederportal nutzen, haben Sie den Vorteil, dass Ihre Praxisstammdaten bereits auf Basis Ihres Arztregisterantrags vorausgefüllt sind und Sie diese nicht selbst eingeben müssen.

    Sollten Ihre Daten, die im Formular hinterlegt sind, nicht mehr aktuell sein, aktualisieren Sie diese bitte.

      Änderungen dieser Daten bitte selbst per Meldeformular melden:

      • Telefonnummer
      • Faxnummer
      • E-Mail-Adresse

      Meldeformular für Kontaktdaten

      Änderungen dieser Daten bitte Ihrem Arztregister melden:

      • Anrede/Geschlecht
      • Nachname
      • Vorname
      • Titel
      • Meldeadresse (Privatadresse)
      • Name der Praxis
      Arztregister
      Bitte Postleitzahl im Betreff angeben!

      Änderungen dieser Daten sind nicht möglich:

      Wir als KV dürfen Ihren SMC-B-Antrag nur freigeben, wenn die Angabe zum Praxisnamen mit dem Praxisnamen übereinstimmt, der im Arztregister festgeschrieben ist (z. B. „Dres. med. Mustermann und Musterfrau“). Möglicherweise ist Ihren Patienten und Kollegen ein alternativer Praxisname geläufig (z. B. „Praxis am Musterplatz“). Ihren SMC-B-Antrag können Sie nur unter dem offiziellen Praxisnamen stellen.

      Unter diesem Praxisnamen sind Sie dann später im TI-Verzeichnisdienst – einer Art Adressbuch für den sicheren E-Mail-Dienst KIM – gespeichert und für andere medizinische Einrichtungen auffindbar.

      Sollten Sie die offizielle Bezeichnung Ihrer Praxis (Einzelpraxis oder BAG) abändern wollen oder müssen, schreiben Sie bitte formlos unter Angabe Ihrer BSNR an das zuständige Arztregister:
      Einzelpraxis: Unterschrift des Praxisinhabers
      BAG: Unterschriften aller Mitglieder der Berufsausübungsgemeinschaft

      • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
        Bezirksdirektion Freiburg
        Arztregister
        Sundgauallee 27
        79114 Freiburg
      • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
        Bezirksdirektion Karlsruhe
        Arztregister
        Keßlerstraße 1
        76185 Karlsruhe
      • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
        Bezirksdirektion Reutlingen
        Arztregister
        Haldenhaustraße 11
        72770 Reutlingen
      • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
        Bezirksdirektion Stuttgart
        Arztregister
        Albstadtweg 11
        70567 Stuttgart

      Sonderfall MVZ: Da der Name eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Bestandteil des Zulassungsbeschlusses ist, kann eine Namensänderung beim MVZ nicht über das Arztregister erfolgen, sondern muss vom Zulassungsausschuss » beschlossen werden, wofür Sie zusätzlich Zeit und Kosten einkalkulieren müssen.

      Erforderlich ist dazu ein formloses Schreiben an den Zulassungsausschuss mit einem Handelsregisterauszug/Registerauszug oder mindestens der Satzung. Unterschreiben sollte der/die Geschäftsführer oder bei Personengesellschaften die Gesellschafter. Ggf. sind IHK (GmbH) und Kammer zu informieren.