Kommunikationsdienst KIM
Medizinische Dokumente elektronisch übermitteln
Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können zukünftig alle Akteure des Gesundheitswesens, medizinische Dokumente elektronisch, sicher und verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versenden und empfangen. Der Übermittlungsdienst ermöglicht Anwendungen wie den seit 1. März 2024 verpflichtenden Elektronischen Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
1-Click-Abrechnung über KIM
Künftig können Praxen auch ihre Abrechnungsdatei ganz bequem direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) über KIM an die KVBW übermitteln (sogenannte 1-Click-Abrechnung).
Folgende Komponenten benötigen Praxen
- eHealth-Konnektor
- KIM-PVS-Modul
- KIM-Anbieter (von der gematik zugelassen)
- KIM-Client-Modul des KIM-Anbieters
- KIM-E-Mail-Adresse
- Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA 2.0) zum Signieren der Dokumente
Wenden Sie sich bei Fragen zur Verfügbarkeit, Auswahl und Bereitstellung eines KIM-Dienstes an Ihren IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Über KIM ist sowohl der Versand als auch der Empfang von elektronischen Arztbriefen möglich. Der Empfänger muss hierbei ebenfalls KIM einsetzen.
Vergütung eArztbrief
Für die Übermittlung von eArztbriefen über den KIM-Dienst haben Praxen – zusätzlich zur monatlichen TI-Pauschale – weiterhin einen Anspruch auf Vergütung (d. h. auch über den 30. Juni 2023 hinaus). Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Praxen erhalten für den Versand 28 Cent (GOP 86900) und für den Empfang 27 Cent (GOP 86901) – jedoch maximal 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das regelt der Bundesmantelvertrag.
Hinweis
Der aktuelle Entwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) sieht vor, die Rechtsgrundlage für die Vereinbarung der eArztbrief-Pauschalen zu streichen. Wir werden Sie zeitnah über die weiteren Entwicklungen informieren.
KIM 1.0 wird durch KIM 1.5 ersetzt
Wie die gematik mitteilt, beginnen die jeweiligen KIM-Produktzulassungen der Anbieter in der bisher eingesetzten Version 1.0 sukzessive bis zum Jahresende auszulaufen. Sie erhalten daher ggf. von Ihrem Systemhaus eine Benachrichtigung, dass bei Ihnen eine Umstellung/Update auf die aktuell gültige Version 1.5 von KIM zwingend erforderlich ist. Sollten sie unsicher sein, ob Sie bereits die aktuelle KIM-Version in Ihrer Praxis einsetzen, fragen Sie bitte bei Ihrem Systembetreuer nach.
Mögliche anfallende Kosten für die Aktualisierung auf die neue KIM-Version sind bereits mit der monatlichen TI-Pauschale abgegolten; eine separate Auszahlung ist nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung einer abgelaufenen KIM-Version zu einer Reduzierung Ihrer TI-Pauschale führen kann.
Die neue KIM-Version erlaubt den Versand von größeren Anhängen (mehr als 15 MB). Sogenannte Dienstkennungen ermöglichen es Ihrem Praxisverwaltungssystem zu erkennen, um welchen Nachrichtentyp es sich handelt (z. B. Arztbrief, Rezeptanforderung) und diesen ggf. automatisch richtg zuzuordnen bzw. zu kategorisieren.