Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Krankmeldung ausschließlich digital
Alle Arztpraxen sind dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Diese Vorgabe ist im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt (§ 295 Abs. 1 SGB V). Die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) werden mit dem Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) übertragen, dem sicheren E-Mail-Dienst in der Telematikinfrastruktur (TI).
Technische Voraussetzungen für den Versand der eAU
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
- TI-Konnektor: Sie benötigen mindestens einen TI-Konnektor mit dem eHealth-Standard (PTV3), besser ein Update des TI-Konnektors auf den ePA-Standard (PTV 4+), der die Komfortsignatur unterstützt. Dieses Update bestellen Sie bitte bei Ihrem PVS- und/oder TI-Vertragspartner (weitere Infos bei der gematik).
- KIM-Dienst: Zum Versand der eAU benötigen Arztpraxen mindestens eine KIM-E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie: Das Einrichten des KIM-Dienstes kann je nach Anbieter einige Zeit dauern. Fordern Sie deshalb frühzeitig eine KIM-E-Mail-Adresse an. - Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0): Zum Signieren der eAU benötigen Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA 2.0). Bestellung und weitere Infos bei der Landesärztekammer (LÄK).
- Praxisverwaltungssystem-Update für eAU: Für weitere Informationen sollten Sie sich an Ihren PVS-Hersteller wenden.
Fragen? Wenden Sie sich an Ihr Systemhaus!
Bei Fragen zur Verfügbarkeit und Bereitstellung der technischen Komponenten wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.
Wie stelle ich eine eAU aus?
- Wie bisher auch rufen Sie im Praxisverwaltungssystem (PVS) die AU auf und befüllen sie mit Daten.
- Anschließend werden die Daten elektronisch mit dem eHBA entweder per Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur signiert.
- Nun folgt der Versand der eAU über das PVS, die TI und KIM an die Krankenkasse, die als Empfänger vom PVS automatisch adressiert wurde.
- Außerdem erfolgt der Papierausdruck der AU für den Arbeitgeber und den Patienten. Diese werden wie bisher handschriftlich vom Arzt unterschrieben.
- Die vom PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. Das Papier muss von den Praxen selbst beschafft werden. Es kann normales Druckerpapier verwendet werden.
Signatur der eAU
Hinweis zur elektronischen Signatur: Die elektronische Unterschrift von Dokumenten wird mit der Kombination aus im Kartenlesegerät gestecktem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der eHBA-PIN als qualifizierte elektronische Signatur (QES) realisiert.
Zur Signatur können Sie die eHBA-PIN in drei Varianten eingeben:
- Einzelsignatur: Für jede einzelne Signatur müssen Sie den eHBA stecken und die PIN des eHBAs eingeben. Danach müssen Sie den technischen Abstimmungsprozess mit der TI abwarten.
- Stapelsignatur: Alle vorbereiteten, elektronischen Dokumente werden bei gestecktem eHBA und einmaliger PIN-Eingabe auf einmal signiert. Voraussetzung ist ein TI-Konnektor mit dem eHealth-Standard (PTV3).
- Komfortsignatur: Bei gestecktem eHBA wird mit der PIN-Eingabe die Signatur für einen bestimmten Zeitraum und die nächsten bis zu 250 Signaturen freigegeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Voraussetzung ist ein TI-Konnektor mit dem ePA-plus-Standard (PTV4+).
FAQ rund um eAU-Ersatzverfahren
Bitte beachten Sie: Ersatzverfahren sollen nur in Einzel- und Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
eAU im Hausbesuch – digitaler Versand im Nachhinein
Während eines Hausbesuchs ist zum Start der eAU keine Verbindung zur TI vorhanden. Damit ist kein eAU-Ablauf wie in der Praxis möglich.
- Vorgehensweise 1: Vor dem Hausbesuch können Sie Ausdrucke der AU-Ersatzdokument (Stylesheet) aus dem PVS erstellen und diese während des Hausbesuchs manuell ausfüllen und unterschreiben. Später in der Praxis übertragen Sie die AU-Daten des Hausbesuchs in das PVS, signieren diese mit dem eHBA und versenden die eAU an die Krankenkassen.
- Vorgehensweise 2: Alternativ können Sie die eAU auch erst nach dem Hausbesuch in der Praxis erstellen, die digitale Version an die Krankenkasse versenden und die beiden Papierausfertigungen dem Patienten per Post zusenden.
Bei eAUs von Hausbesuchen ist die elektronische Übertragung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich.