Richtlinie zur Förderung vertragsärztlicher und -psychotherapeutischer Weiterbildung für Gruppentherapie innerhalb der KVBW

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Die Vertreterversammlung der KVBW hat in ihrer Sitzung vom 10. Juli 2024 die nachfolgende Richtlinie zur Förderung vertragsärztlicher und -psychotherapeutischer Weiterbildung für Gruppentherapie innerhalb der KVBW vom 10. Juli 2024 beschlossen.

Die beschlossene Richtlinie wird hiermit gemäß § 24 der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg bekannt gemacht und tritt rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft.