Hautkrebs-Screening (HKS)

Verträge für Dermatologen nach 140a SGB V

Die KVBW hat mit verschiedenen Kranken­kassen Verträge abgeschlossen mit dem Ziel, Haut­ver­änderungen auf ihren Krank­heits­wert zu untersuchen, insbesondere Haut­krebs zu erkennen und frühzeitig zu behandeln.

Teilnahmeantrag Ärzte (alle Verträge)

Hautkrebs-Screening – AOK

Vereinbarung zwischen der KVBW und der AOK BW zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge

Hautkrebs-Screening – BARMER

Vereinbarung nach § 140a SGB V zwischen der KVBW, der BARMER und dem Berufsverband der Dermatologen über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

Hautkrebs-Screening – Betriebskrankenkassen BKK LV Süd

Vereinbarung nach § 140a SGB V über die Durchführung von prophylaktischen Untersuchungen und Frühbehandlung von Hautveränderungen zwischen der KVBW und dem BKK Landesverband Süd

Hautkrebs-Screening – Bosch BKK

Vereinbarung nach § 140a SGB V zwischen der KVBW, der Bosch BKK und dem Berufsverband der Dermatologen über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

Hautkrebs-Screening – Mercedes-Benz BKK (ehemalige Daimler BKK)

Vereinbarung nach § 140a SGB V über die Durchführung von prophylaktischen Untersuchungen und Frühbehandlungen von Hautveränderungen zwischen der KVBW und der Mercedes-Benz BKK (ehemalige Daimler BKK). Die Vereinbarung gilt auch für beigetretene Betriebskrankenkassen.

Hautkrebs-Screening – HEK

Vereinbarung nach § 140a SGB V zwischen der KVBW, der HEK und dem Berufsverband der Dermatologen über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

Hautkrebs-Screening – SVLFG

Vereinbarung nach § 140a SGB V zwischen der KVBW und der SVLFG über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge