Früherkennung und Frühförderung
Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit im Erwachsenenalter. Ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche auf Basis des § 73c des Sozialgesetzbuches V soll die Qualität der Vorsorge erhöhen.
Mit der Knappschaft und der Techniker Krankenkasse bestehen Verträge, die zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen vorsehen. Für Vertragsärzte und Versicherte ist die Teilnahme freiwillig.
Um Leistungen dieser Verträge abrechnen zu können, ist eine Genehmigung der KVBW erforderlich. Wie die Bestimmungen dazu lauten und welche Formulare Sie einreichen müssen, erfahren Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen A bis Z: Früherkennungsuntersuchung U10, U11 und J2.
Früherkennungsuntersuchung – Techniker Krankenkasse
- Früherkennungsuntersuchung (J2) - Vertrag nach § 73c mit der TK
- Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) - Vertrag nach §73c mit der TK
- Früherkennungsuntersuchung (J2) – Teilnahmeerklärung für Versicherte (TK)
- Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) – Teilnahmeerklärung für Versicherte TK
- Früherkennungsuntersuchung (J2) – Antragsformular Hausärzte
- Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) – Antragsformular Hausärzte
- Früherkennungsuntersuchungen (J2 / U10 / U11) – Teilnahmeerklärung Kinderärzte
Früherkennungsuntersuchung – Knappschaft
- Früherkennungsuntersuchungen (J2) - Vertrag nach § 140a mit der Knappschaft
- Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) - Vertrag nach § 140a Knappschaft
- Früherkennungsuntersuchung (J2) - Teilnahmeerklärung Versicherte
- Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) - Teilnahmeerklärung Versicherte
- Früherkennungsuntersuchung (J2) – Antragsformular Hausärzte
- Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) – Antragsformular Hausärzte
- Früherkennungsuntersuchungen (J2 / U10 / U11) – Teilnahmeerklärung Kinderärzte
- KBV-Informationen zum Vertrag U10 / U11 mit der Knappschaft
- KBV-Informationen zum Vertrag J2 mit der Knappschaft
Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Um Leistungen der Rahmen-Vereinbarung Frühe Hilfen abrechnen zu können, ist eine Genehmigung der KVBW erforderlich. Wie die Bestimmungen dazu lauten und welche Formulare Sie einreichen müssen, erfahren Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen A bis Z: Frühe Hilfen.