Kindeswohlgefährdung
Kooperationsvereinbarung für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung bei Kindeswohlgefährdung
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten und Jugendämtern für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung auf Grundlage des § 73c SGB V.
Kooperationsvereinbarung Kindeswohlgefährdung
Neue EBM-Ziffern
Ab dem 1. Juli 2024 können zwei neue EBM-Ziffern abgerechnet werden:
- GOP 01681: Meldung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung
- Dazu muss ein Meldebogen ausgefüllt und an das jeweilige Jugendamt übermittelt werden.
- GOP 01682: Teilnahme an einer patientenorientierten Fallbesprechung zur Gefährdungseinschätzung mit dem örtlichen Jugendamt