Kindeswohlgefährdung

Kooperationsvereinbarung für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung bei Kindeswohlgefährdung

Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/­Vertrags­psycho­therapeuten und Jugendämtern für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung auf Grundlage des § 73c SGB V.

Neue EBM-Ziffern

Ab dem 1. Juli 2024 können zwei neue EBM-Ziffern abgerechnet werden: 

  • GOP 01681: Meldung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung 
    • Dazu muss ein Meldebogen ausgefüllt und an das jeweilige Jugendamt übermittelt werden.
  • GOP 01682: Teilnahme an einer patientenorientierten Fallbesprechung zur Gefährdungseinschätzung mit dem örtlichen Jugendamt