Psychotherapie-Vereinbarung
Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
(Anlage 1 BMV-Ä/EKV)
Kinder von schwer erkrankten Eltern – TK
Vereinbarung nach § 43 SGB V mit der Techniker Krankenkasse (TK) über psychotherapeutische Beratungsleistungen für Familien mit Kindern von schwer erkrankten Eltern
Weiterführende Informationen zum Vertrag Kinder kranker Eltern
Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen
Vereinbarungen zu den Psychiatrischen Institutsambulanzen
Genehmigungspflicht Die Teilnahme an diesem Vertrag setzt eine Genehmigung voraus. Antragsformulare, Hinweise und Ansprechpartner finden Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen .
Letzte Aktualisierung: 26.03.2024