Kinder kranker Eltern

Psychotherapie für Kinder von schwerkranker Patienten

Die Angehörigen von schwerkranken Patienten empfinden oft jahrelang eine große psychische Belastung, die sogar in eine eigene psychische oder körperliche Erkrankung münden kann. Insbesondere Kinder sind gefährdet. Genau hier setzt unser Vertrag mit der Techniker Krankenkasse an, der die psychotherapeutische Beratung von Familien – insbesondere von Kindern – schwer kranker Patienten als ergänzende Leistung der Techniker Krankenkasse festschreibt.

Teilnahmeberechtigt sind zugelassene und ermächtigte

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • psychologische und ärztliche Psychotherapeuten mit Abrechnungsgenehmigung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen
  • Kinder- und Jugendpsychiater mit Abrechnungsgenehmigung Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendärzte mit Abrechnungsgenehmigung Psychotherapie

Anspruchsberechtigt sind TK-Versicherte Eltern, die an einer Diagnose gemäß Anlage 1 erkrankt sind und deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Diagnosenkatalog

  • HIV/Aids (B20 – B24, R75, Z21)
  • Bösartige Neubildungen, Lymphome und Leukämien (C00.0 – C97)
  • Leberzirrhose (I85.0, I85.9, I98.2*, I98.3*, K70 – K77)
  • Psychische Störungen und Persönlichkeitsstörungen (F10 – F16, F18, F19, Z63, F20.0 – F29, F60 – F69)
  • Depression (F30 – F48, F50)
  • Muskeldystrophie (G71.0, G71.2)
  • Multiple Sklerose (G35.0 – G37.9)
  • Morbus Parkinson und andere Basalganglienerkrankungen (G10, G20 – G23.9)
  • Epilepsie (G40.00 – G41.9)
  • Hirnödem, hypoxischer Hirnschaden (G91.0 – G93.9)
  • Schlaganfall und Komplikationen (G09, G46.0 – G46.8, I60 – I64, I67.80 – I69.8)
  • Mukoviszidose (E84.0 – E84.9)

Die Techniker Krankenkasse übernimmt die Kosten von bis zu acht Beratungssitzungen à 50 Minuten. Ziel des Unterstützungsangebots ist die Vermeidung von psychischen Störungen bei Familien, insbesondere bei Kindern, in deren Familien durch das Auftreten einer schweren Erkrankung eines Elternteils ein hohes Risikopotenzial besteht.

Teilnahme am Vertrag

Um sich in den Vertrag einzuschreiben, füllen Sie bitte die Teilnahme­erklärung aus. Wir prüfen dann die Teil­nahme­­voraus­­setzungen und erteilen eine Abrechnungsgenehmigung.EBM-Änderungen

Teilnehmende Ärzte, Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten und Psycho­therapeuten werden in unserer erweiterten Arztsuche unter „Zusatzverträge der Krankenkassen“ angezeigt.

Praktische Hinweise zur Vertragsteilnahme